Jetzt gibts .swiss für (fast) Alle!

Jetzt gibts .swiss für (fast) Alle!

Ab kommenden Montag können endlich beliebige Bezeichnungen als .swiss-Domainnamen registriert werden. Zudem dürfen neu auch Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Schweizerischen Handelsregister .swiss-Domains beantragen. Nur Privatpersonen müssen nach wie vor leider draussen bleiben.

Hostpoint Hostpoint

Vergangenen Herbst ist sie gestartet, die neue Domainendung .swiss. Sie soll die weltweit bekannte Marke Schweiz noch prägnanter in die Welt tragen als .ch. Bisher konnten allerdings nur eingetragene Marken- und Firmennamen, sowie Namen von Gemeinden oder anderen öffentlichen Institutionen als .swiss Domain beantragt werden.

Und davon wurde regen Gebrauch gemacht. Insgesamt, so vermeldet das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), wurden 9’738 Gesuche für .swiss-Domainnamen eingereicht. Davon hat das BAKOM 7’071 Anträge gutgeheissen.

Jetzt wird’s einfacher… aber nur ein bisschen


Ab 11. Januar 2016 können nun neu auch (fast) beliebige Namen und Bezeichnungen beantragt werden. Die Bezeichnungen müssen jedoch einen „Bezug zum Gesuchsteller (Produkte, Slogans etc.)“ haben, wie das BAKOM schreibt. Erweitert wurde auch der Kreis der möglichen Antragsteller. So können neu nicht nur juristische, im Schweizerischen Handelsregister verzeichnete Personen Anträge stellen, sondern auch Vereine und Stiftungen ohne entsprechenden Eintrag. Einzig Privatpersonen sind nach dem Willen des BAKOM weiterhin von der Registrierung von .swiss ausgeschlossen.

Das Bundesamt prüft alle eingehenden Anträge und publiziert diese jeweils ein Mal pro Woche für jeweils 20 Tage auf ihrer Webseite. Gehen während dieser Zeit keine konkurrierenden Gesuche oder Einwände ein, wird das BAKOM die Domain dem Antragsteller zuteilen.

hotel.swiss, auto.swiss – Ausnahmen bleiben


Eine Ausnahme bilden sogenannt generische Namen, also Bezeichnungen die sich gemäss BAKOM „in allgemeiner Weise auf eine Kategorie oder Gattung von Waren, Dienstleistungen, Organisationen, Dingen oder Sachgebieten beziehen oder diese beschreiben“. Dies kann beispielsweise auf Namen wie hotel.swiss, auto.swiss oder watch.swiss zutreffen. Diese werden ausschliesslich im Rahmen eines sogenannten Namenzuteilungsmandats vergeben. Das BAKOM hat zum Thema generische Namen einige Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wenn nicht jetzt, wann dann?


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