.swiss – die neue Domain
für die Schweiz

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.swiss – Häufig gestellte Fragen

Was sind die Bedingungen für generische .swiss-Domain-Namen?

Bezeichnungen mit generischem Charakter, die nicht von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, werden grundsätzlich nicht als .swiss-Domain-Namen zugeteilt.

Marken und Firmennamen, die einer generischen Bezeichnung entsprechen und nicht von besonderem Interesse sind, können trotzdem den Inhaberinnen und Inhabern von Kennzeichenrechten zugeteilt werden, sofern diese Zuteilung nicht zu Verwechslungen, die einem Dritten schaden könnten, oder zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Internet führt.

Domain-Namen, die Bezeichnungen mit generischem Charakter entsprechen oder solchen ähnlich sind und die von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, können grundsätzlich ab dem Datum der allgemeinen Öffnung der Domain, also ab dem 11. Januar 2016, mittels Mandat zugeteilt werden.

Es handelt sich um Bezeichnungen, die sich in allgemeiner Weise auf eine Kategorie oder Gattung von Waren (z. B. Schokolade.swiss, Biskuits.swiss, Pizza.swiss, Uhren.swiss), Dienstleistungen (z. B. Bank.swiss, Finanzen.swiss, Coiffeur.swiss, Versicherung.swiss), Personen oder Gemeinschaften (z. B. Konsumentinnen.swiss und Konsumenten.swiss, Anwältinnen.swiss und Anwälte.swiss, Studierende.swiss, Familien.swiss), Organisationen (z. B. Fachhochschulen.swiss, Verbände.swiss, Vereine.swiss), Dingen (z. B. Maschinen.swiss, Werkzeuge.swiss, Fahrzeuge.swiss), Sachgebieten (z. B. Bäckereiwesen.swiss, Schreinerarbeiten.swiss, Bausektor.swiss) oder Aktivitäten (z. B. Fussball.swiss, Sport.swiss, Yoga.swiss) beziehen oder diese beschreiben.

Ein Mandat kann mehrere ähnliche .swiss-Domain-Namen umfassen, und zwar in Deutsch, Französisch, Italienisch und English.

Das BAKOM hat eine Liste veröffentlicht mit Beispielen von Bezeichnungen mit generischem Charakter, die mit einem Namenszuteilungsmandat zugeteilt werden können. Diese Liste ist nicht abschliessend.

Was sind die Bestimmungen für die Verwaltung eines mittels Mandat zugeteilten .swiss-Domain-Namen?

Für die Verwaltung eines mittels Mandat zugeteilten .swiss-Domain-Namens gelten folgende Bestimmungen:

• Bewerberinnen und Bewerber müssen mit der Bezeichnung die ganze oder einen namhaften Teil der betreffenden Personengruppe repräsentieren oder von dieser Personengruppe unterstützt werden

• die Nutzung des .swiss-Domain-Namens und die damit angebotenen Dienstleistungen gereichen der Gesamtheit der betroffenen Personengruppe zum Vorteil

• das .swiss-Projekt muss für die betreffende Personengruppe und für die schweizerische Community einen Mehrwert beinhalten

• die Bewerbung erfüllt die Vorgaben des BAKOM an die Qualität des .swiss-Domain-Namens oder des geplanten Vorhabens

• die allgemeinen und besonderen Bestimmungen für die Zuteilung eines .swiss-Domain-Namens werden erfüllt.

Weshalb soll eine Firma sich eine .swiss-Domain registrieren?

Mit der Domain-Endung .swiss unterstreichen Sie Ihre Swissness und können sich so von anderen Firmen mit einer .ch-Domain abheben. Denn .ch-Domains sind für jedermann auf der Welt registrierbar!

Registrieren Sie darum noch heute Ihre .swiss-Domain für Ihre Firma. Gerne nehmen wir Ihren Antrag auch als Vorbestellung auf. Die Domain wird Ihnen selbstverständlich nur in Rechnung gestellt, wenn die Registrierung für Sie erfolgreich durchgeführt werden kann.

Kann ich als Privatperson eine .swiss-Domain registrieren?

Das Kaufen einer .swiss-Domain ist ausschliesslich für Firmen vorgesehen. Das BAKOM behält sich aber vor, diese Einschränkung zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls zu lockern.

Wo finde ich weitere Informationen zum Kauf der .swiss-Domains?

Wir aktualisieren unsere .swiss-Domain FAQ in unserem Support Center laufend.







 

Wir sind für Sie da!

Antworten und Anleitungen finden Sie auch im neuen Support Center